Es geht los:
Tatsächlich erhalte ich dann nach fast zwei Monaten eine Einladung zum Landessozialgericht in Essen, hier möchte ein Schiedsgericht versuchen, ob eine Einigung ohne spezielle Anhörung beschlossen werden kann. Dazu siehe den folgenden Brief:
Was nun noch der Sache behilflich war, ist das Eingeständnis, dass ich mich als Arbeitgeber verpflichten lasse. Das ist auch im folgenden Brief ersichtlich, darum gibt es jetzt wieder auch nur eine Kopie davon.