Damit das Budget in seinem vollen Umfang gewährt werden kann, muss der Betroffene zusätzlich ein Gutachten vom medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellen lassen.
Daraufhin kann dann durch einen Gutachter des jeweiligen Leistungsträgers ein Stundenumfang eruiert werden. Wichtig sind somit die folgenden Briefe:
Feststellungsgutachten des individuellen Hilfebedarfs (ISB) durch einen Hausbesuch vom Leistungsträger – durchgeführt von XXX