Es ist November 2012 und der Leistungsträger hat nun endlich sein Versprechen eingehalten und die finanziellen Forderungen gegenüber Alex beglichen. Wie ich gerade im Kapitel zuvor erwähnt habe, konnte ich endlich das Geld an ihn überweisen. Es war ein gutes Gefühl endlich nicht mehr in seiner Schuld stehen zu müssen, gerade weil von nun an auch die Belastung zwischen der in seiner Schuld stehen und trotzdem die Assistenzleistungen erbringen. Ein solcher Gedanke ist mit nichts vergleichbar und lässt ein Zusammenarbeiten schwer ertragen.
Ich hätte mir gewünscht bzw. wünsche mir, dass das erhalten von Leistungen des Budgets nicht so sehr einer Mamut Aufgabe gilt.
Grundlegend fordert man nicht, was einem nicht zusteht. Ich selbst bin der Meinung, dass Menschen mit einer Behinderung nicht darum betteln müssen Leistungen zu erhalten, um ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Wir sind nicht glücklich darüber, uns da hinzustellen und diese Unterstützung einzufordern, denn gewiss wäre unser innerer Wunsch ohne fremde Hilfe unser Leben zu organisieren oder auch zu meistern.
Aber um auf das wesentlich in diesem Teilkapitel zurückzukommen ist es tatsächlich geschafft, dass meine Schulden beglichen worden. Alex konnte von jetzt an wieder mit neuen Aufgaben arrangieren und seiner eigentlich Berufung widmen. Die Assistenten, die zwar trotz der fehlenden Gelder vom Amt bezahlt wurden, fühlen sich jetzt wohler in ihrer Haut. Sie haben jetzt nicht mehr das Gefühl ständig mit dem Druck zu leben, dass sie wieder entlassen werden und können aufatmen mit dem Gedanken, dass sie nun weiterhin einen festen Job vorweisen können. Sie machen durch diesen Aspekt auch einen erleichterten Job. Auch Alex hat die Gewissheit seine Angestellten weiterhin zu beschäftigen, umso wichtiger ist es, dass Ämter in ihrer Aufgabe als Förderer schneller und unbürokratischer nachkommen. Ich selbst weiß, dass ein Budget nicht nur für einen einzelnen Assistenznehmer gilt – wie für mich. Sondern für enorm viele solcher Probanden, somit ist das, was die Leistungsträger aufbringen müssen ein großer Batzen. Hierzu würde ich auch die Förderer dahingehend unterstützen, dass sie mehr an staatliche Subventionen erhalten. Nur so kann das Arbeitgebermodell unkompliziert vonstattengehen.
Deutschland – und das sage ich hier in aller Offenheit – muss nicht immer nur postulieren, dass Inklusion ein Bestandteil der Gesellschaft sein muss und nicht nur im theoretischen Aspekt offeriert wird, sondern auch offen akzeptiert wird. Letzt endlich hätte es nicht dazu kommen dürfen, dass lebensnotwendige und gesetzlich behaftete Leistungen durch willkürliche Herangehensweisen boykottiert, oder treffender mokiert, taktisch und unnötig in die Länge geführt werden.
Da hilft nur:
Meiner Ansicht nach sollte ein Leistungsträger nur in Bereichen wie:
- Feststellen des Umfangs des Assistenzbedarfs (Stunden pro Tag)
- Dauer der Leistungsphasen, bevor wieder geprüft wird
- Bestimmung der beteiligten trägerübergreifenden Leistungsträger
- Verhandlung über den Lohn für die Assistenten
- Verhandlungen über zusätzliche Budgetpositionen (Mietanteil für die Assistenten usw.)
- …
Um nochmal auf die Bewilligung des Geldes zu sprechen zu kommen. Mit der Übernahme wurde doch der erste Stein einer hoffentlich fruchtbaren Symbiose bzgl. des Dienstleistermodells – der Betroffene beauftragt einen sozialen Dienst für die Übernahme seines Assistenzbedarfs – ist geschaffen. Doch wünscht der LWL, dass ich diese Art von System nicht nutzen darf. Trotz des Wunsch- und Wahlrechts[1] macht der Ansprechpartner einen so hohen Druck, dass er immer wieder durch diese Situation darauf drängt das persönliche Budget als Arbeitgebermodell[2] zu verwirklichen.
Schlussendlich, um noch mal auf das Ergebnis dieses Teilkapitels ein Resümee zu formulieren. Es gab von nun an Gelder zur Finanzierung der Assistenten. Was und wie es weiter ging wird in den folgenden Kapiteln berichtet.
[1] Siehe SGB VIII §5:
(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.
(2) Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Wünscht der Leistungsberechtigte die Erbringung einer in § 78a genannten Leistung in einer Einrichtung, mit deren Träger keine Vereinbarungen nach § 78b bestehen, so soll der Wahl nur entsprochen werden, wenn die Erbringung der Leistung in dieser Einrichtung im Einzelfall oder nach Maßgabe des Hilfeplanes (§ 36) geboten ist.
[2] Vgl. http://www.arbeitgebermodell.de/ – Stand: 28.06.14 / 21:51 Uhr – Behinderte stellen ihre Helfer*Innen selbst ein, sorgen für die nötige Einarbeitung und leisten auch den größten Teil der Verwaltungsarbeiten selbst.
Ziel ist das selbstbestimmte Leben behinderter Menschen, durch die Selbstverwaltung verändert sich die Situation des Abhängigseins.
Neben „normalen“ Arbeitnehmer*Innen können auch Personen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt wenig Chancen haben, einen vollwertigen Arbeitsplatz bekommen. Die Finanzierung der Arbeitsstellen wird gewöhnlich durch Krankenkassen, Pflegekassen und Sozialämter sichergestellt. Da weder Unternehmensgewinne, noch die im Pflegebereich enorm hohen Verwaltungskosten bezahlt werden müssen, können die somit eingesparten Gelder wiederum mehr Arbeitsplätze schaffen und die Pflegequalität verbessern.