Unter diesem anmutig klingenden Titel verbirgt sich eigentlich nur das Vorgehen eine endgültige Vereinbarung zwischen dem Antragsteller und dem Leistungsträger. Das Zauberwort heißt hier: Zielvereinbarung[1].
Eine sogenannte Zielvereinbarung klärt und hält fest,
Wenn nun endlich dieser Schritt getan wäre mit den absoluten Wunschzahlen, dann hätte ich erst mal einen festen Betrag.
Wenn alles im allen berücksichtigt werden würde, dann sähe das Budget wie folgt aus:
Wünschenswert wäre jedoch:
Dennoch bewilligt bis Dato der Leistungsträger eine Budgethöhe von:
Sauber übersetzt sähe die Kalkulation so aus und macht zurzeit Summesumarum 10.319,55€ aus, dennoch fehlen in dieser Berechnung immer noch ein paar Euros. Und zwar exakt 1819,93€.
[1] Vgl. allgemeine Definition aus der BWL: – Der Begriff Zielvereinbarung bezeichnet eine Führungstechnik, bei der sich eine Führungskraft und ihre Mitarbeiter auf die Realisierung von Zielen der Organisation einigen.