Das Budget und sein Warum?!

Das persönliche Budget unterstützt Menschen mit Beeinträchtigung, ob Schwerbehindert, Sehbehindert oder einer anderen Art von Behinderung, die es den Betroffen nicht ermöglicht das Leben selbstbestimmt zu führen. Durch Artikel 9 der UN-Konvention der Vereinten Nationen ist es 2006 geregelt worden, dass alle Vertragsstaaten sich verpflichten angemessene Vorkehrungen bzgl. Hindernisse oder Zugangsbarrieren zu leisten.
Im Folgenden möchte ich erst mal auf allgemeingültige Fragen bzgl. des persönlichen Budgets eingehen.

Wer bekommt das persönliche Budget?

Zielgruppe des Persönlichen Budgets sind in erster Linie volljährige Menschen mit Behinderung, die mit Hilfe dieser Form der Leistungsausführung aus einem Heim ausziehen möchten oder die ohne ein solches Budget in ein Heim einziehen müssten bzw. die selbstbestimmt über die Organisation der Leistungserbringung, insbesondere des Wohnens entscheiden möchten, ggf. mit Unterstützung durch eine Budgetassistenz oder den gesetzlichen Betreuer. Es müssen die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe bzw. Hilfe zur Pflege vorliegen; § 53 SGB XII i. V. m. DVO zu § 60 SGB XII; §§ 61 ff SGB XII. Zu beachten ist ferner die Beschränkung auf einen Hilfebedarf an ambulanten Leistungen (§ 17 i. V. m. § 9 Abs. 2 SGB IX), d. h. das Persönliche Budget wird grundsätzlich nicht im Heimerbracht. Des Weiteren ist § 13 Abs. 1 SGB XII zu beachten.

Wie bekommt man das persönliche Budget?

Schritt 1: Sie müssen einen Antrag stellen. Den Antrag können Sie an verschiedene Stellen schicken, zum Beispiel an das Sozialamt.
Schritt 2: Dann findet ein Gespräch mit den Kostenträgern statt. Die Kostenträger sind die Stellen, die das persönliche Budget später bezahlen.
Im Gespräch sind dabei: Sie selbst. Sie können jemanden mitnehmen, dem Sie vertrauen. Mitarbeiter der Kostenträger, die das Geld später bezahlen werden.
In dem Gespräch wird besprochen: Welche Unterstützung brauchen Sie? Wie viel Geld kostet das? Wer soll Sie unterstützen?

Tipp: Bereiten Sie sich auf dieses Gespräch vor! Wir helfen Ihnen dabei. Lassen Sie sich beraten.

Schritt 3: Wenn alles klar ist und alle einverstanden sind, wird eine Zielvereinbarung geschrieben. Die Zielvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Kostenträger. Sie und der Kostenträger unterschreiben eine Zielvereinbarung.
Darin steht: Welche Unterstützung Sie bekommen. Was Sie mit dem Geld schaffen wollen und bis wann. Wie Sie beweisen, dass Sie das Geld richtig ausgegeben haben. Wie überprüft wird, dass die Unterstützung gut war.
Schritt 4: Sie bekommen einen Bescheid. Das ist ein Brief, in dem aufgeführt ist, wie viel Geld Sie bekommen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen.

Was ist das persönliche Budget?

Ein Persönliches Budget ist eine betragsmäßig bestimmte, für einen definierten Hilfebedarf ausgekehrte Summe Geldes, die einem Leistungsberechtigten zur selbstbestimmten, selbstorganisierten und individuellen Deckung seiner Bedarfe zur Verfügung steht. Es basiert immer auf einer bestimmten notwendigen Grundleistung, die ohne Persönliches Budget gewährt worden wäre wie zum Beispiel der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung oder auch der Hilfe zur Pflege. Mit Mitteln der Sozialhilfe (und anderer Leistungsträger) haben Menschen mit Behinderung unter Beachtung des Bedarfsdeckungs- und des Nachrangprinzips somit die Möglichkeit, ihre Autonomie und Selbstbestimmung mit Hilfe dieser neuen Form der Leistungsausführung auszuweiten. Das Persönliche Budget stellt aber keine zusätzliche Leistung dar. Auf Antrag können also die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung bzw. Leistungen der häuslichen Pflege außerhalb von teilstationären bzw. stationären Einrichtungen in Form eines Persönlichen Budgets zusammengefasst und als Geldleistung erbracht werden. Maßgeblich ist der Umfang des ermittelten Hilfebedarfes. Mit dem Persönlichen Budget wird eine personenzentrierte Hilfe möglich. Der Mensch mit Behinderung wird zum Kunden, der sich seine individuellen und personellen Hilfen direkt einkaufen kann.

Wo bekommt man das persönliche Budget?

Die Rehabilitationsträger haben in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eine gemeinsame Servicestelle eingerichtet. Dort kann man einen Antrag auf Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets stellen. Einen Antrag kann man stellen bei:

  • der Krankenkasse,
  • der Pflegekasse,
  • dem Rentenversicherungsträger,
  • dem Unfallversicherungsträger,
  • dem Träger der Alterssicherung der Landwirte,
  • dem Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge,
  • dem Jugendhilfeträger,
  • dem Sozialhilfeträger,
  • dem Integrationsamt sowie
  • der Agentur für Arbeit.

Warum bekommt man das persönliche Budget?

Menschen mit Behinderungen haben einen individuellen Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und gleichberechtigten Teilhabe. Und sie haben ein Recht darauf, über ihr Leben selbst zu bestimmen. Darum geht es beim Persönlichen Budget. Das Persönliche Budget bietet Leistungen zur Teilhabe an. Es richtet sich an Menschen mit Behinderungen und an solche, denen eine Behinderung droht. Das Wunsch- und Wahlrecht der behinderten Menschen steht dabei im Vordergrund. Niemand soll wegen Art und Schwere seiner Behinderung oder wegen des Umfangs der von ihm benötigten Leistungen ausgegrenzt werden.

Mit welchen Leistungen kann der Betroffene rechnen?

Das Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines behinderten Menschen decken. Bei Untersuchungen lag das kleinste Budget bei 36 € und das höchste bei rund 13.000 €. Die Mehrheit der bewilligten Budgetsummen lag zwischen 200 € und 800 € im Monat. Mehr Geld als bisher sollte aber niemand erwarten: Das Persönliche Budget soll die Höhe der Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen nicht überschreiten. Dabei sind möglicherweise notwendige Aufwendungen für Beratung und Unterstützung, die bugetfähig sind, einzubeziehen.
In erster Linie können Leistungen zur Teilhabe als Persönliches Budget gewährt werden. Gemeint sind damit Leistungen, die behinderten Menschen den Zugang zum Leben in der Gesellschaft ermöglichen sollen. Dazu gehören zum Beispiel Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben und Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten. Bestandteil eines Persönlichen Budgets können darüber hinaus Leistungen der Pflegekassen sowie die Hilfe zur Pflege nach dem Sozialhilferecht (SGB XII) sein (§ 17 Absatz 2 Satz 4 SGB IX). Auch Leistungen der Krankenkassen, die nicht Leistungen zur Teilhabe sind (das trifft zum Beispiel auf die häusliche Krankenpflege zu), können in ein Persönliches Budget einfließen (§ 2 Satz 1 Budgetverordnung). Budgetfähig sind die vorgenannten Leistungen dann, wenn sie sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen (§ 17 Abs. 2 Satz 4 SGB IX). Nach der Begründung des Gesetzes sollen damit „gelegentliche sowie kurzfristige Hilfebedarfe und einmalige Leistungen ausgeschlossen“ werden. Typische budgetfähige Leistungen können insbesondere die Hilfe zur Mobilität, Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Hilfen zur häuslichen Pflege und häuslichen Krankenpflege, regelmäßig wiederkehrende Hilfs- und Heilmittel sowie Hilfen zum Erreichen des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes (Fahrtkosten) sein. Mit Hilfe des Budgets soll es also behinderten Menschen ermöglicht werden, die Gestaltung alltäglicher Abläufe selber zu bestimmen.